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Warum verlangen Sie eigentlich kein Generikum?

Unabhangig davon, ob Sie wegen chronischer Krankheit oder wegen akuter Beschwerden eine Arztpraxis aufsuchen, können Sie beim Ausstellen des Rezeptes die Möglichkeit der Verschreibung von Generika zur Sprache bringen.Uberhaupt keine Einschrankungen bestehen für den Einsatz solcher Präparate zum Beispiel zu Beginn einer Behandlung.Als Kopien von Originalmedikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist, sind Generika bei gleicher Wirksamkeit mindestens 30% billiger.

Das Angebot an Generika nimmt in der Schweiz ständig zu und deckt immer mehr Behandlungsbereiche ab. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die kompetenten Fachpersonen in Ihrer Apotheke auf Generika anzusprechen. Bereits seit 2001 sind Apothekerinnen und Apotheker berechtigt, die im arztlichen Rezept aufgeführten Medikamente durch günstigere Generika zu ersetzen.

Sie kennen sich mit den verfügbaren Medikamenten aus und können beurteilen, ob eine Substitution in Frage kommt und welches Generikum in Ihrem Fall am geeignetsten ist.Ausserdem informieren sie anschliessend den Arzt über die Substitution und das schliesslich abgegebene Medikament.Wenn Sie künftig auch weniger ausgeben und trotzdem nicht auf eine qualitativ einwandfreie Behandlung verzichten wollen, dann verlangen Sie bei Ihrem nachsten Arztbesuch oder in Ihrer Apotheke ein Generikum.

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