Weiterbildung im betrieblichen Gesundheitsmanagement: Nachholbedarf in der Chefetage

Bern, 25. Oktober 2013. Die Anforderungen an Mitarbeitende werden immer komplexer und haben nicht selten unvorteilhafte Auswirkungen auf ihre tägliche Arbeitsbelastung. Damit steigt die Verantwortung der Unternehmen, die Rahmenbedingungen für ihre Mitarbeitenden zu optimieren. Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) spielt dabei eine wichtige Rolle. Eine repräsentative Befragung von Gesundheitsförderung Schweiz in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Gallen zeigt, wie gross das Bedürfnis der Unternehmen ist, sich in diesem Bereich weiterzubilden. Das Top-Management schenkt diesem Thema offenbar eine untergeordnete Rolle.

Im Rahmen dieser Umfrage wurden die 1‘200 umsatzstärksten Unternehmen der Schweiz aus der Finanzbranche, der Industrie sowie dem Maschinen- und Fahrzeugbau schriftlich befragt. Die Auswertung der Umfrage zeigt, dass das Stressmanagement das am häufigsten erwähnte Themenfeld ist, in dem die Befragten einen Weiterbildungsbedarf sehen. Dieses Resultat wiederspiegelt die zunehmende Sensibilität der Arbeitgebenden wie auch der Arbeitnehmenden im Umgang mit Stress. Stress ist ein subjektives Empfinden von Mitarbeitenden, das ganz individuell wahrgenommen wird. Deshalb gibt es zur Stressreduktion oder -prävention keine Standardlösung. Die Befragten sehen hier denn auch den grössten Bedarf, sich fachlich weiterzubilden, um diese komplexe Thematik künftig besser angehen zu können.

Top-Management zeigt weniger Interesse
Gerade im Bereich des Stressmanagements zeigt sich ein interessantes Bild. Das Top- Management schätzt hier den Weiterbildungsbedarf mit 20 % nur halb so hoch ein wie das untere und mittlere Management mit 40 %. Dieses Ergebnis erstaunt und ortet zugleich Verbesserungspotenzial. Denn nur wenn die Unternehmensspitze das BGM aus Überzeugung initiiert und die Philosophie vorlebt, werden die entsprechenden Massnahmen nachhaltig wirken.

Vorbildliche Einstellung der Grossunternehmen
Die Wichtigkeit des BGM wird unterschiedlich bewertet. Während 46 % der Befragten in kleineren Unternehmen BGM-Massnahmen als wichtig erachten, sind es bei Grossunternehmen fast 70 %. Noch signifikanter ist der Unterschied in der Umsetzung von BGM-Massnahmen. Beinahe jedes befragte Grossunternehmen (92,3 %) bietet seinen Mitarbeitenden gesundheitsfördernde Massnahmen an, wo hingegen mehr als die Hälfte (53,8 %) der Kleinunternehmen diesbezüglich keinerlei Anstrengungen unternehmen.

Schwerpunkt Work-Life-Balance
In der zunehmend hektischen Arbeitswelt sind Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeitenden wichtige Voraussetzungen für die langfristige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Das Ziel eines effizienten und vor allem nachhaltigen BGM ist deshalb die Verbesserung der wirtschaftlichen Faktoren wie beispielsweise die Senkung der Fehlzeiten oder die Qualitäts- und Produktivitätssteigerung. Dabei zählen die befragten Unternehmen in erster Linie folgende Bereiche zu den Trendthemen: Work-Life-Balance, Unternehmensethik sowie das interkulturelle Management.

Mit Freiwilligkeit zu mehr Erfolg
Wer sich mit freiwilligen Massnahmen für ein systematisches BGM engagiert, schafft Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens. Denn so kann die Unternehmensführung auf gesunde und motivierte Mitarbeitende zählen, die mit den Herausforderungen des Arbeitsalltags besser umgehen können.

Die Befragung zum Weiterbildungsbedarf im BGM ist Teil der Studie: Scherer, L; Kressig C. (2013). BIMAX 2013. Studie zum Schweizer Weiterbildungsmarkt auf Management- Stufe. FHS St. Gallen. Online: www.fhsg.ch/iqb

Für Fragen steht Ihnen die Medienstelle von Gesundheitsförderung Schweiz per E-Mail an medien@promotionsante.ch oder telefonisch unter Tel. 031 350 04 04 zur Verfügung.

Gesundheitsförderung Schweiz
Gesundheitsförderung Schweiz ist eine Stiftung, die von Kantonen und Versicherern getragen wird. Mit gesetzlichem Auftrag initiiert, koordiniert und evaluiert sie Massnahmen zur Förderung der Gesundheit (Krankenversicherungsgesetz, Art. 19). Die Stiftung unterliegt der Kontrolle des Bundes. Oberstes Entscheidungsorgan ist der Stiftungsrat. Die Geschäftsstelle besteht aus Büros in Bern und Lausanne. Jede Person in der Schweiz leistet einen jährlichen Beitrag von CHF 2.40 zugunsten von Gesundheitsförderung Schweiz, der von den Krankenversicherern eingezogen wird. 

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