Narrentage und Alkohol: vor Exzessen schützt die Maske nicht

 

Sucht Schweiz hält für Fasnächtler Tipps und einfache Grundregeln bereit, so dass sich die Festfreude bis zum Schluss geniessen lässt.

Die Fasnacht ist los
Für viele ist die Karnevalszeit eine willkommene Gelegenheit, um aus dem Alltagstrott auszubrechen. Einmal im Jahr steht die Welt Kopf, mit bunten Masken, Guggenmusik, Pfeifen und Trompeten, Essen und Trinken. In der feuchtfröhlichen Atmosphäre ist auch das Risiko hoch, zu viel Alkohol zu konsumieren und die Gefahren zu verharmlosen. Riskante Verhaltensweisen häufen sich. Kehrseite der Festfreude sind denn auch Alkoholvergiftungen, Unfälle, Gewaltanwendung und ungeschützter Sex. Besonders exponiert sind dabei die Jugendlichen. Mit ein paar Regeln und Vorsichtsmassnahmen lassen sich Exzesse vermeiden, ohne der Begeisterung und Lebensfreude Abbruch zu tun.

Risiken minimieren, ohne die Laune zu verderben
In der Verantwortung stehen zunächst die Organisatorinnen und Organisatoren: Wein und Bier dürfen nur an über 16-Jährige abgegeben werden. Spirituosen, Aperitifs und Alcopops sind nur für Konsumentinnen und Konsumenten über 18 Jahre. Einer betrunkenen Person Alkohol zu servieren, steht in praktisch allen Kantonen unter Strafe. Attraktive alkoholfreie Getränke anzubieten und auf Werbung für alkoholische Getränke zu verzichten, zählen ebenso zu den Möglichkeiten der Organisationsteams. Präventions- und Suchtberatungsstellen können Unterstützung zur Umsetzung präventiver Massnahmen bieten. Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und zur obligatorischen Bekanntmachung des Mindestabgabealters erleichtern die Aufgabe des Servicepersonals, das jederzeit einen Identitätsnachweis verlangen kann. Die Schilder mit den Jugendschutzbestimmungen werden den Gaststätten von Sucht Schweiz gratis zur Verfügung gestellt. 

Verantwortung für andere
Alkoholexzesse können tödlich sein: Liegt jemand bewegungslos da, kann er oder sie unter einer Alkoholvergiftung leiden. Wer nicht aufrecht stehen kann, sitzt oder liegt, nicht imstande ist, auf einfache Fragen zu antworten, und nicht auf Reize wie Tätscheln oder Kneifen der Haut reagiert, den darf man nicht einfach sich selbst überlassen; er oder sie gehört vielmehr unverzüglich in die Hände eines Sanitäters oder eines Arztes, einer Ärztin. Im Zweifelsfall muss die Nummer 144 angerufen werden.

Verantwortung für sich selbst
Während des Fests den Trink-Rhythmus selbst bestimmen und nur bereits leer getrunkene Gläser nachfüllen: So merkt man besser, was man im Lauf des Abends bereits getrunken hat. Um den Durst zu löschen, empfiehlt es sich, auf alkoholfreie Getränke zurückzugreifen. Schliesslich erinnert Sucht Schweiz daran, sich nach dem Konsum von Alkohol nicht ans Steuer zu setzen und für die sichere Heimkehr ein Taxi oder den Bus zu nehmen oder sich einer Person anzuvertrauen, die nicht getrunken hat. 

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