Eine wilkommene Erweiterung

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    Die Homöopathie stützt sich auf die Lehre von Dr. med. Samuel Hahnemann (1755-1843) und wird schon seit über 150 Jahren angewendet. Doch erst seit 1999 wird diese Behandlungsmethode im schweizerischen Versicherungssystem vollständig anerkannt und die Leistungen rückvergütet. Eine homöopathische Konsultation basiert auf sehr ausführlichen und langen Gesprächen zwischen Arzt und Patienten, und der Arzt verschreibt im allgemeinen je nach Krankheitsbild entsprechende homöopathische Medikamente in verdünnter Form (Tropfen oder Kügelchen [Globuli]). Dabei richtet er sich nach dem Ähnlichkeitsprinzip von Hahnemann: «Similia similibus curentur» (Ähnliches wird durch Ähnliches geheilt).

    Leistungen der Grundversicherung

    Seit Juli 1999 übernimmt die Grundversicherung Leistungen der Homöopathie und vier anderer Bereiche der Komplementärmedizin (traditionelle chinesische Medizin, anthroposophische Medizin, Neuraltherapie und Phytotherapie). Die Volksabstimmung über das Krankenversicherungsgesetz (KVG) von 1994 gab damals zu vielen Diskussionen Anlass. Die Anhänger der fünf obengenannten Behandlungsmethoden waren gegen das neue Gesetz, weil ihre Leistungen nicht durch die Grundversicherung gedeckt waren.

    In der der Abstimmung vorangegangenen Kampagne hatte jedoch Bundesrätin Ruth Dreifuss ein reelles Interesse für diese Disziplinen gezeigt und versprochen, sie bei einer späteren Erweiterung des Leistungskataloges zu berücksichtigen. Dieses Versprechen wird nun eingelöst: Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Leistungen in den fünf Bereichen, wenn sie von einem Arzt mit anerkannter Nachdiplomausbildung erbracht werden. Homöopathische, anthroposophische oder phytotherapeutische Medikamente, die auf der Spezialitätenliste figurieren (kassenpflichtige Medikamente innerhalb der Grundversicherung), werden schon seit 1998 rückerstattet, wenn sie von einem Arzt verschrieben werden. Diese Liste kann, wenn notwendig, erweitert werden, um mehr Präparate zu berücksichtigen, die für diese alternativen Behandlungen erforderlich sind.

    Versuchsphase

    Die neuen Bestimmungen über die medizinischen Leistungen sind aber noch nicht definitiv. Sie werden in einer Versuchsphase bis 2005 ausgewertet, und das Bundesamt für Sozialversicherung und seine Kommission wird dann über deren definitive Rückerstattung entscheiden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann man sich über diese Erweiterung freuen, die die Ungleichheiten zwischen den Versicherten abschafft. Aufgrund der aktuellen Versicherungsprämien mussten nämlich nicht wenige Personen auf eine Zusatzversicherung verzichten.

    Gewisse Krankheiten und Patienten sprechen auf gewisse Behandlungsmethoden an. Darum ist es sehr wichtig, gegenüber unerlässlichen Alternativen offen zu bleiben. Die Entscheidung, nur Leistungen rückzuerstatten, die von einem Arzt erbracht wurden, rechtfertigt sich dadurch, dass der Arzt am besten weiss, welche komplementäre Methode wann anzuwenden ist. Patienten mit einer Zusatzversicherung haben je nach Krankenkasse jedoch einige Vorteile, da auch Leistungen von Nichtärzten oder Ärzten, die die FMH-Anforderungen nicht erfüllen, sowie Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste figurieren (nicht leistungspflichtige Präparate, NLP), teilweise rückerstattet werden können.

    Die Verlässlichkeit von homöopathischen Medikamenten Die Anerkennung für die Homöopathie nimmt mit den zunehmenden Qualitätskontrollen für homöopathische Medikamente stetig zu. Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) hat im November 1997 die Richtlinien betreffend die Registrierung von homöopathischen Arzneimitteln neu festgelegt. Seit der Inkraftsetzung stellen diese Richtlinien sehr genaue Anforderungen an die Hersteller und die Verteiler von homöopathischen Produkten.

    Registrierungs- oder Meldepflicht

    Arzneimittel, welche in Form einer pharmazeutischen Spezialität in den Handel kommen und somit einen Markennamen tragen, müssen wie Medikamente der allopathischen Medizin (Schulmedizin) registriert werden. Rohstoffe, Herstellung, Qualitätskontrolle, Stabilität, Toxikologie, klinische Wirksamkeit: Alle diese Bereiche sind jetzt strikt geregelt und garantieren dem Patienten-Konsumenten qualitativ hochstehende Produkte. Die Packungsbeilagen wurden auch überarbeitet und vervollständigt, und die Information wird nun dem Patienten in einer einheitlichen Form präsentiert.

    Homöopathische Arzneimittel, die ausschliesslich unter ihrer Sachbezeichnung (d.h. ohne Markennamen) erhältlich sind, unterliegen auch strengeren Kontrollen. Es handelt sich dabei um Verdünnungen in Form von Tropfen oder Kügelchen ohne Angabe des Anwendungsgebietes und ohne Dosierungsempfehlung und nur mit der Bezeichnung des Ausgangsstoffes (lateinischer Name, z. B. Calendula officinalis oder Apis mellifica für ein Einzelmittel oder Avena comp. für ein Komplexmittel). Diese Produkte sind der IKS zu melden (Notifikation) und müssen verschiedene materielle und formelle Anforderungen erfüllen. Qualität der Rohstoffe, Herstellung und Beschriftung werden von den Behörden streng kontrolliert.

    Es versteht sich von selbst, dass diese hohen Anforderungen für die Pharmaunternehmen kostspielig sind und sie unter Druck setzen. Nicht alle konnten übrigens diese Bedingungen gleich schnell erfüllen. Solche Richtlinien garantieren jedoch Patienten und Ärzten eine optimale Qualität der homöopathischen Medikamente und sorgen für eine noch sicherere Anwendung.