Dringliche Behebung des Fachkräftemangels wird verzögert

Medienmitteilung– Die Initianten ziehen ihre Pflegeinitiative nicht zurück – obschon das Parlament in der Frühlingssession 2021 einen substanziellen Gegenvorschlag beschlossen hat. Die Leistungserbringer-Organisationen bedauern den Entscheid des Initiativkomitees. Der Gegenvorschlag greift die wichtigsten Anliegen der Pflegeinitiative auf und beinhaltet grosszügige Massnahmen, um den bedrohlichen Fachkräftemangel rasch in Angriff zu nehmen. Mit der Abstimmung über die Pflegeinitiative werden diese Massnahmen verzögert. Dabei ist selbst mit einer Annahme der Pflegeinitiative keine bessere Lösung zu erwarten.

Nun wird das Stimmvolk über die Initiative «Für eine starke Pflege» befinden. Das Initiativkomitee hat heute Freitag beschlossen, das Begehren an die Urne zu bringen. Die Leistungserbringer-Organisationen können den Entscheid insofern nachvollziehen, als hinter dem Zustandekommen ein grosser Aufwand steckt und als die Initianten die Chance, Maximalforderungen an der Urne durchzusetzen, nicht ohne weiteres preisgeben wollen.

Dringender Handlungsbedarf

Dennoch bedauern die Leistungserbringer-Organisationen den Entscheid des Initiativkomitees. Denn mit dem Indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative, den das Parlament in der Frühlingssession 2021 verabschiedet hat, liegt eine substanzielle Vorlage auf dem Tisch, die geeignet ist, den Fachkräftemangel zu beheben und die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern. Und nicht nur das: die Bestimmungen sind gesetzlich verbindlich – und damit nicht mehr Gegenstand politischer Auseinandersetzungen – und rasch umsetzbar. Dies ist umso wichtiger, als der Handlungsbedarf dringend ist, was bei allen beteiligten Akteuren unbestritten ist. Mit dem Entscheid, die Initiative an die Urne zu bringen, geht nun jedoch wertvolle Zeit verloren: Im Falle einer Annahme werden mehrere Jahre verstreichen, bis ein Umsetzungsvorschlag vorliegt. Und dabei ist es alles andere als sicher, dass dieser besser ausfallen wird als der Gegenvorschlag.

Zudem kann die Initiative auch ohne Urnenabstimmung als grosser Erfolg gewertet werden: sie hat wesentlich dazu beigetragen, dass ein breit abgestützter substanzieller Gegenvorschlag zustande gekommen ist, der letzten Endes die politisch machbare Essenz der Initiative enthält:

  • Ausbildungsbeiträge von insgesamt rund einer Milliarde Franken, davon ein Beitrag vom Bund in der Höhe von 469 Mio. Franken und ein gleichwertiger Beitrag der Kantone, zu welchem diese vom Parlament verpflichtet wurden;
  • Berücksichtigung des Pflegebedarfs von Personen mit komplexen Erkrankungen sowie von Personen, die palliative Pflege benötigen;
  • Kompetenzerweiterung des Pflegefachpersonals: Bestimmte Pflegeleistungen können selbstständig abgerechnet und ohne ärztlichen Auftrag erbracht werden.

Im Gegenzug sind die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer verpflichtet, die mengenmässige Entwicklung der Pflegeleistungen gemeinsam zu überwachen und allenfalls zu korrigieren. Der Indirekte Gegenvorschlag verfolgt die gleichen Ziele wie die Pflegeinitiative, ist aber viel pragmatischer und vor allem rascher als diese umzusetzen. Mit dem Indirekten Gegenvorschlag kann die Stärkung der Pflege unverzüglich an die Hand genommen werden.

Medienmitteilung H+ Die Spitäler der Schweiz

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