Das Tier im Dienst der Medizin

Wissenschaftliche Forschung war schon im Altertum mit Tierversuchen verbunden … und umstritten waren diese damals wie heute.
 

Claude Galien (129–216 n. Chr.) war einer der Ersten, der Tiere für wissenschaftliche Zwecke verwendete. Er empfahl, Schweine anstelle von Affen zu nehmen, da die Versuche bei Letzteren zu einem unangenehmen Gesichtsausdruck führten … Der vermutlich zu sehr an menschliches Leiden erinnerte! In der Renaissance sezierten die Wissenschaftler oft Tiere, um die Lage der Organe zu studieren. Obduktionen menschlicher Leichen waren in jener Epoche eher verpönt.

 

Haben wir ein Recht, Versuche an Tieren durchzuführen?

Im 17. Jahrhundert spricht das cartesianische Denken den Tieren jegliche Leidensfähigkeit ab. Sie werden schlicht als Objekte betrachtet.
Die zoologische Vivisektion unter Anwendung von Betäubungsmitteln geht auf Claude Bernard zurück. Der Arzt schreibt 1865: «Haben wir ein Recht, Versuche […] an Tieren durchzuführen? Ich persönlich bin davon überzeugt, dass uns dieses Recht vollumfänglich und absolut zusteht. Es wäre in der Tat seltsam, wenn wir dem Menschen das Recht zubilligten, Tiere für alle erdenklichen Zwecke zu gebrauchen – als Haus- und Nutztiere, zum Verzehr –, und ihm zugleich verbieten wollten, sie für die Erkenntnisgewinnung in einer für die Menschheit höchst nützlichen Wissenschaft zu verwenden …»
Doch nicht alle sind dieser Meinung. Von seinen Versuchen angewidert, verwenden seine Frau und seine beiden Töchter einen Teil seines Erbes für die Gründung eines Hospizes für Hunde!
Der Naturforscher Jean-Henri Fabre greift das Thema 1882 in seinen «Souvenirs entomologiques» auf: «Ihr weidet das Tier aus, ich studiere es bei lebendigem Leib; […] Ihr arbeitet in einer Folterkammer […], ich mache meine Beobachtungen unter freiem Himmel […]; Ihr studiert den Tod, ich studiere das Leben.»

 

Tierschutz heute

Seit ein paar Jahrzehnten gilt die Leidensfähigkeit der Tiere als gesichert, und die Zahl der Labortiere hat drastisch abgenommen. Die Wissenschaft verfügt heute über Alternativen wie Zell- und in-vitro-Gewebekulturen.
In der Schweiz gilt in diesem Bereich zudem eine strenge Gesetzgebung: Jedes Labor ist verpflichtet, eine/n Tierschutzdelegierte/n zu ernennen, und hält sich an das 3R-Prinzip: Replace (Tierversuche durch andere Methoden ersetzen), Reduce (Anzahl Versuchstiere reduzieren) und Refine (bestmögliche Bedingungen zum Wohl der Tiere schaffen).

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