Abtreibung: Von der Straftat zur Legalisierung

Abtreibungen gibt es seit Menschengedenken. Trotzdem sind sie noch immer umstritten. Manchmal toleriert, oft kriminalisiert, werfen sie ethische Fragen zur Erhaltung neuen Lebens auf.
 

Die ersten Überlieferungen von Abtreibungsmethoden stammen aus dem antiken Ägypten. Im 18. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung erliess der babylonische König Hammurapi einen Kodex zur Ahndung der Abtreibung. Vierzehn Jahrhunderte später wird sie von Hippokrates geächtet. Denn gemäss pythagoreischer Lehre bilden Körper und Seele ab der Empfängnis eine Einheit.

Ab wann ist ein Embryo ein Lebewesen? Genau mit dieser schwierigen Frage muss sich die Menschheit auseinandersetzen. Mit der Ankunft des Christentums beruft sich die Kirche auf die aristotelische Lehre: Der Fötus, zuerst pflanzlicher, dann tierischer Natur, wird zum Menschen, wenn ihm die vernünftige Seele eingehaucht wird, bei Jungen 40 und bei Mädchen 90 Tage nach der Befruchtung.

Die praktizierten Methoden erweisen sich als gefährlich oder unzulänglich. Pflanzensude, Bauchhiebe, Einführung abortiver Kräuter in die Gebärmutter oder die Verwendung von Schneidegeräten sind die einzigen gängigen Methoden.

Alles ändert sich im 19. Jahrhundert, als die Embryologie die Empfängnis als Beginn des Lebens wissenschaftlich anerkennt. Dies führt zur Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ab dem 1. Tag. Papst Pius IX verurteilt die Abtreibung im Jahr 1869.

Feministisches Anliegen im 20. Jahrhundert

Ab den 1930er-Jahren lassen zahlreiche westliche Länder Abtreibungen in Notlagen zu, z. B. nach einer Vergewaltigung oder bei einem Gesundheitsrisiko für die Mutter. In der Schweiz wird 1930 die Zahl illegaler Abtreibungen auf 60 000 bis 80 000 geschätzt.

1975 legalisiert Frankreich als eines der ersten Länder die Interruptio. Hierzulande wird eine entsprechende Initiative 1976 zu 51,7% verworfen. Genf, Neuenburg, Basel-Stadt und Waadt lassen jedoch eine liberalere Praxis zu. Erst seit 2002 ist für Frauen in der Schweiz die Unterbrechung der Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen eine zulässige Option.

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