Zahnpflege während homöopatischer Behandlungen

Starke Geschmacks- und Geruchsstoffe sind in einer Reihe von Genuss- und Nahrungsmitteln enthalten. Typische Vertreter sind Kaffee, koffeinhaltige Getränke, Pfefferminz-, Fenchel- und Kamillentee. Auch Präparate, die starke ätherische Öle enthalten wie z. B. Menthol, Kampfer, Pfefferminz- oder Eucalyptusöl, können den homöopathischen Heilerfolg beeinträchtigen und sollten ein bis zwei Wochen vor der Behandlung abgesetzt werden. Für die Zahnhygiene empfiehlt sich ein Wechsel von der herkömmlichen zur homöopathieverträglichen Spezialzahnpaste ohne Menthol und Pfefferminzöl. Speziell entwickelte Formulierungen entsprechen den Forderungen von Homöopathen und Homöopathinnen.

Der optimale Kariesschutz, die Schmelzhärtung und Plaquehemmung sind natürlich vollumfänglich gewährleistet. Im Fachhandel gibt es Spezialzahnpasten, die frei von ätherischen Ölen sind, darüber hinaus aber auch keine Aromen, Farbstoffe, Konservierungsmittel, künstliche Süssmittel und kein Natriumlaurylsulfat enthalten. Letzteres kann zu Reizungen der Mundschleimhaut führen. Nicht nur während einer homöopathischen Therapie, nein, überall dort, wo eine Empfindlichkeit auf einen der kritischen Stoffe besteht, sind diese Spezialzahnpasten anzuwenden.

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